Entlassung

Geht die Behandlung in unserem Haus ihrem Ende entgegen, wird der behandelnde Arzt im Dialog mit Ihnen die Entlassung terminieren.

Damit Ihre medizinische Versorgung auch nach Ihrem Klinikaufenthalt sichergestellt ist, werden unsere Fachbereiche mit ihrem Einverständnis entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen (§39 Abs. 1 S. 9 SGB V) vor Entlassung die notwendigen Maßnahmen einleiten. Diese sind bspw.

  • die Verordnung von Hilfsmitteln und Medikamenten
  • die Einleitung genehmigungspflichtiger Versorgungen mit Ihrer Krankenkasse
  • die Prüfung notwendiger Anpassungen Ihres häuslichen Umfeldes
  • die rechtzeitige Information und Organisation der weiteren Versorgung durch Hausarzt oder Pflegeheime
  • die Kommunikation mit Sanitätshäusern zwecks rechtzeitiger Versorgung mit Hilfsmitteln.

So stellen wir den nahtlosen Übergang nach der Behandlung in der Klinik mit allen Partnern und Betroffenen sicher.

Sollten sich im Rahmen der Entlassung offene Fragen ergeben, erreichen Sie unser Entlassmanagement:

montags – freitags
9.00 - 19.00 Uhr 

samstags – sonntags
10.00 - 14.00 Uhr 

unter der zentralen Durchwahl 0 38 34 / 8 71 - 270.

 
 

BDH-Klinik Greifswald gGmbH • Karl-Liebknecht-Ring 26a • 17491 Greifswald • Telefon 0 38 34 / 8 71 - 0
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