Häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der BDH-Klinik Greifswald

Wie kann ich in der BDH-Klinik Greifswald aufgenommen werden?

Die Aufnahme in der BDH-Klinik Greifswald kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • zur akutstationären Behandlung über die Anmeldung durch das vorbehandelnde Krankenhaus und / oder den zuständigen Kostenträger
  • zur Rehabilitation nach Anmeldung und Erklärung der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger
  • zur lebenslangen Nachsorge querschnittgelähmter Patienten mit Einweisung durch den Hausarzt

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Behandlungskosten entstehen für die Patienten nicht; diese werden vom jeweiligen Kostenträger erstattet. Im Einzelfall und auf eigenen Wunsch ist es jedoch möglich, eine Rehabilitation auch privat zu finanzieren.

Für gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist ein Eigenanteil von 10,00 € täglich für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu zahlen, sofern nicht eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. Vorangegangene Krankenhausaufenthalte im selben Kalenderjahr werden hierbei angerechnet.

Kann auch eine Rehabilitation beantragt werden, wenn das Akutereignis bereits längere Zeit zurückliegt?

Ja, der Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation ist dann vom Haus- oder behandelnden Facharzt zu begründen. Entsprechende Formulare stellt in diesem Fall die Krankenkasse zur Verfügung.

Was benötige ich für meinen Aufenthalt?

Es sollte bequeme Alltagsbekleidung mitgebracht werden, außerdem Badebekleidung für den Fall, dass Therapien im Bewegungsbad verordnet werden. Handtücher sind in drei Größen vorhanden, eigene Handtücher können jedoch ebenfalls verwendet werden.
Bei Bedarf, insbesondere bei längeren Aufenthalten, kann die Wäsche gegen eine Gebühr durch eine externe Wäscherei gewaschen werden.

 

BDH-Klinik Greifswald gGmbH • Karl-Liebknecht-Ring 26a • 17491 Greifswald • Telefon 0 38 34 / 8 71 - 0
ImpressumDatenschutz